Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

WKD Systems UG (haftungsbeschränkt) · Stand: 30. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der WKD Systems UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Anbieter“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“) über die Nutzung der Software-Plattform „valture“ (im Folgenden „Software“), einschließlich der zugehörigen mobilen Anwendung.

2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Sachverständige für die Immobilienbewertung, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

4. Ergänzend gilt der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil des Vertrages ist (siehe § 16).

5. Für Verbandskonten – den Zugang von Partnerverbänden zur Verwaltung ihrer Mitgliederliste und Konditionen – gelten diese AGB entsprechend; die Regelungen zur Testphase (§ 3) und zur Vergütung (§ 9) finden auf Verbandskonten keine Anwendung. Die Konditionen der Partnerschaft (Rabatte für Mitglieder, Provision) werden mit dem Verband gesondert vereinbart.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang

1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als webbasierte SaaS-Lösung (Software as a Service) zur Verfügung. Die Software unterstützt Sachverständige bei der Erstellung, Verwaltung und Dokumentation von Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien, einschließlich Auftragsverwaltung, Ortstermin-Dokumentation, Dokumentenablage und KI-gestützter Auswertungs- und Textfunktionen.

2. Der genaue Leistungsumfang, insbesondere hinsichtlich KI-Kontingenten, Speicherplatz und Nutzerzahl, ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Leistungspaket.

3. Übergabepunkt für die Leistung ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Die Verbindung des Kunden zum Internet und die Eignung seiner Endgeräte sind nicht Gegenstand der Leistung.

4. Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und anzupassen, sofern dadurch wesentliche Funktionen für den Vertragszweck nicht eingeschränkt werden. Über wesentliche Änderungen informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig in Textform oder in der Software.

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss & Testphase

1. Die Nutzung setzt die Registrierung eines Nutzerkontos und die Anlage einer Organisation voraus. Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung gemachten Angaben zutreffend und vollständig sind, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt und dass die handelnde Person zur Vertretung des Kunden berechtigt ist. Änderungen der Angaben sind unverzüglich im Konto zu aktualisieren.

2. Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden und die Bestätigung durch den Anbieter bzw. durch die Buchung eines kostenpflichtigen Leistungspakets zustande. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

3. Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase anbieten (derzeit: 30 Tage Testzeitraum mit einem kostenfreien Gutachten). Ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht. Nach Ablauf der Testphase ist eine weitere Nutzung nur mit einem kostenpflichtigen Leistungspaket möglich; eine automatische kostenpflichtige Verlängerung findet ohne aktive Buchung nicht statt.

§ 4 KI-Funktionen

Zusammenfassend:

Die KI unterstützt – sie ersetzt nicht das fachliche Urteil. Die inhaltliche Verantwortung für jedes Gutachten bleibt beim Sachverständigen.

1. Die Software enthält KI-gestützte Funktionen (u. a. Dokumentenauswertung, Fotoanalyse, Transkription von Sprachnotizen, Textvorschläge). Diese Funktionen erzeugen automatisierte Vorschläge, die naturgemäß fehlerhaft, unvollständig oder ungenau sein können. KI-generierte Entwürfe werden in der Software als solche kenntlich gemacht. Die KI-Funktionen werden über Google Cloud (Gemini-Modelle, Vertex AI) mit Verarbeitung in der Europäischen Union erbracht; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Inhalte vor ihrer Verwendung fachlich zu prüfen. Die gutachterliche Verantwortung, insbesondere für die Ermittlung der Restnutzungsdauer und die Inhalte des Gutachtens, liegt ausschließlich beim Kunden.

3. Der Kunde darf über die KI-Funktionen keine Inhalte verarbeiten lassen, deren Verarbeitung ihm gesetzlich untersagt ist. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) dürfen den KI-Funktionen nur zugeführt werden, soweit dies für den Gutachtenzweck erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist; im Übrigen sind die Schwärzungsfunktionen der Software zu nutzen (§ 6 Abs. 3).

4. Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch KI-Dienste sind in der Datenschutzerklärung und im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.

§ 5 Nutzungsrechte

1. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für eigene geschäftliche Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

2. Eine Überlassung an Dritte außerhalb der eigenen Organisation ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, bearbeiten, zurückentwickeln oder dekompilieren, soweit dies nicht durch §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist.

3. Gutachten und sonstige Ergebnisse, die der Kunde mit der Software erstellt und exportiert, stehen dem Kunden uneingeschränkt zu.

§ 6 Pflichten des Kunden & Inhalte

1. Der Kunde hält die Zugangsdaten geheim und schützt sie vor unbefugtem Zugriff Dritter. Die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung wird empfohlen. Der Kunde ist für Handlungen der von ihm eingeladenen Nutzer seiner Organisation verantwortlich wie für eigenes Handeln.

2. Der Kunde stellt sicher, dass die in die Software eingegebenen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, nicht rechtswidrig sind und keine Schadsoftware enthalten, und dass er zur Verarbeitung der Daten seiner Auftraggeber datenschutzrechtlich befugt ist.

3. Vor der Nutzung von KI-Funktionen hat der Kunde die von der Software bereitgestellten Schwärzungsfunktionen zu nutzen, soweit Dokumente nicht erforderliche personenbezogene Daten Dritter enthalten.

4. Verletzt der Kunde schuldhaft die Pflichten aus Abs. 2, stellt er den Anbieter von hierauf beruhenden Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei und unterstützt den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche.

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung & höhere Gewalt

1. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software im Jahresmittel; ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

2. Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durch und kündigt geplante längere Unterbrechungen rechtzeitig an.

3. Störungen aufgrund höherer Gewalt, aufgrund von Ausfällen von Kommunikationsnetzen und Gateways Dritter oder aufgrund von Angriffen Dritter (z. B. DDoS), die trotz angemessener Schutzmaßnahmen eintreten, gelten nicht als Mangel der Leistung; die Verfügbarkeit gilt insoweit nicht als unterschritten.

§ 8 Support

1. Support wird während der regulären Geschäftszeiten per E-Mail (support@valture.de) und über das Support-Formular in der Software geleistet. Der Anbieter beantwortet Anfragen in angemessener Frist, priorisiert nach Schwere der Störung.

2. Gegenstand des Supports ist die Nutzung der Software. Eine fachliche oder rechtliche Beratung zu Inhalten von Gutachten ist nicht geschuldet.

§ 9 Vergütung, Zahlung & Preisänderungen

1. Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Tarif gemäß der bei der Buchung ausgewiesenen, jeweils aktuellen Preisliste. Sie kann aus einem laufenden Grundentgelt und nutzungsabhängigen Entgelten (insbesondere je erstelltem Gutachten) bestehen.

2. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).

3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume anpassen. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Im Fall einer Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.

5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 10 Sperrung

1. Der Anbieter kann den Zugang des Kunden vorübergehend sperren, wenn (a) konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass über das Konto rechtswidrige Inhalte verarbeitet oder die KI-Funktionen missbräuchlich genutzt werden, (b) der Kunde sich trotz Mahnung mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug befindet oder (c) die Sperrung zum Schutz der Sicherheit der Plattform oder der Daten anderer Kunden erforderlich ist.

2. Die Sperrung wird dem Kunden, soweit zumutbar, vorher angekündigt; sie ist aufzuheben, sobald der Sperrgrund entfallen ist. Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

§ 11 Laufzeit & Kündigung

1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung des Kunden kann in Textform oder über die entsprechende Funktion in der Software erfolgen.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume in Verzug ist oder schwerwiegend gegen § 6 verstößt.

3. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export bereit; danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 12 Datensicherung

1. Der Anbieter sichert die in der Software gespeicherten Daten regelmäßig im Rahmen des Betriebs. Im Wiederherstellungsfall werden die Daten auf den Stand der letzten Sicherung zurückgesetzt.

2. Der Kunde bleibt verpflichtet, Originalunterlagen und für ihn wesentliche Dokumente zusätzlich außerhalb der Software aufzubewahren. Exportfunktionen (insbesondere für Gutachten als PDF) stehen ihm hierfür jederzeit zur Verfügung.

§ 13 Gewährleistung

1. Für die Überlassung der Software gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Mietrechts. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

2. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an und unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Fehleranalyse. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist.

§ 14 Haftung

1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

3. Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 12 Abs. 2) erforderlich gewesen wäre.

4. Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden erstellten Gutachten oder von KI-Funktionen erzeugter Vorschläge; die fachliche Prüfung obliegt gemäß § 4 dem Kunden.

5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

§ 15 Vertraulichkeit

1. Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Inhalte von Gutachten und Unterlagen – vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrages.

2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dessen Beendigung. Gesetzliche Offenlegungspflichten und die Rechte aus dem Geschäftsgeheimnisgesetz bleiben unberührt.

§ 16 Datenschutz & Auftragsverarbeitung

1. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet, die der Kunde in die Software einbringt (insbesondere Daten von Auftraggebern, Objektdaten, Fotos und Dokumente), handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.

2. Die Parteien schließen hierzu einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der Bestandteil des Vertrages ist und unter valture.de/legal/avv jederzeit abrufbar ist.

3. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 17 Änderungen dieser AGB

1. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen. Hierauf und auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

2. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des vorgesehenen Inkrafttretens der Änderungen kündigen; bis dahin gelten die bisherigen AGB fort.

§ 18 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.